Auszüge aus der Kooperationsvereinbarung
Präambel
Die die Kooperationsvereinbarung schließenden Kölner Bibliotheken werden zukünftig im Rahmen von KölnBib verstärkt in verschiedenen Bereichen, vor allem bei der Bereitstellung ihrer Informationsdienste und weiteren Dienstleistungen für die Öffentlichkeit, kooperieren.
Das Hochschulbibliothekszentrum NRW wird Dienstleistungen dafür zur Verfügung stellen und im Rahmen seiner Möglichkeiten die Beratungs- und Koordinierungsfunktion übernehmen. Diese Kooperationsvereinbarung regelt die Basis für die Zusammenarbeit.
Themen der Zusammenarbeit
Folgende Themen der Zusammenarbeit wurden in gemeinsamen Gesprächen identifiziert; die Liste kann jederzeit gemeinsam schriftlich ergänzt oder modifiziert werden:
- Allgemeiner Informationsaustausch
- Informationen über allgemeine fachliche Zuständigkeiten
- Austausch von potentiellen Organisations- und Geschäftsmodellen
- Informationen über fachliche Zuständigkeitsbereiche im Bereich der Erwerbung (ggf. mit Koordinierungsabsprachen)
- Vergleich der Architekturen und Sicherheitsmaßnahmen, der technischen Komponenten und der Schnittstellen der jeweiligen EDV-Systeme
- Metadatenaustausch
- Identifikation von Optionen der gegenseitigen Nutzung, z.B. Erleichterung des gegenseitigen Zugangs für Kunden der Bibliotheken; Lieferdienste
- Prüfung des Aufbaus von innovativen Dienstleistungen für Kunden der Bibliotheken
- Austausch von Auszubildenden je nach örtlichen und zeitlichen Möglichkeiten
- Aufbau und Pflege einer gemeinsamen Website mit Parallelzugriff auf die Kataloge der Partner und Informationen zu den einzelnen Partnerbibliotheken
- Gegenseitige Verlinkung
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
Leistungen der Partner
Jeder Partner bringt in die einzelnen Projekte die ihm dafür zur Verfügung stehenden Sach- und Personalmittel ein. Dabei sind die Grundsätze des Haushaltsrechts zu beachten. Dieser Kooperationsvertrag sowie in dessen Rahmen abgeschlossene Projektverträge verpflichten keinen Partner zu weitergehenden Leistungen, wenn diese nicht ausdrücklich vertraglich geregelt sind.
Steuerungskreis (Lenkungsgruppe)
Zur Koordinierung der Zusammenarbeit bilden die Partner einen Steuerungskreis, der sich in regelmäßigen Abständen trifft. Beschlüsse des Steuerungskreises sind für alle Partner verbindlich. Beschlüsse zu Art und Umfang der Mitarbeit an Projekten binden nur die Partner, die die jeweiligen Beschlüsse mitgetragen haben. Der Steuerungskreis kann eine/n Sprecher/in wählen.
Jeder Partner benennt für die einzelnen Themen bei Bedarf je einen verantwortlichen Mitarbeiter/eine verantwortliche Mitarbeiterin. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen eine/n Projektleiter/in, der/die gegenüber dem Steuerungskreis für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und Ziele verantwortlich ist. Unterarbeitsgruppen, z.B. für EDV, Erwerbungsfragen und Öffentlichkeitsarbeit, können gebildet werden. Sie berichten dem Steuerungskreis über ihre Arbeit. Der Steuerungskreis kann beschließen, dass weitere Partnerbibliotheken aufgenommen werden, wenn sie die gemeinsamen Ziele von KölnBib verfolgen.
